Bedingungsloses Grundeinkommen im SVG-Modell:
Sozialverantwortungsgestaffeltes Grundeinkommen
- von Uwe Kulick
Beschreibung
- Der Grundbetrag 333 Euro wird allmonatlich, also 12x pro Jahr, Allen gezahlt, also als Bedingungsloses Grundeinkommen für all diejenigen, gleich welcher Nationalität oder „Staatenlosigkeit“ sie zurechenbar sind, die ihren Lebensmittelpunkt nachweislich auf dem Grund und Boden der Bundesrepublik Deutschland haben. Damit ist ein Betrag in Höhe von 2/3 des Minijoblohnes genannt als Minimum. Darunter darf dieses Modell garnicht begonnen werden! Mit 333 Euro für ALLE vom Kind bis zum Greis. Der Steuergrundfreibetrag wird erhöht auf mindestens Grundeinkommen plus Minijob-Lohn. Dadurch entstünden sofort Jobmöglichkeiten, nämlich diejenigen Minijobs, auf die mit Grundeinkommen gesegnete Haushalte verzichten könnten würden frei! Der deutsche Durchschnittshaushalt mit 2 Personen und einem Haushalts-Brutto-Einkommen aus Arbeit von etwa 2600 Euro hätte auf Anhieb 666 Euro mehr. Das quasi permanente Konjunkturprogramm aus dem steigenden Konsum würde weitere Arbeitsplätze schaffen. Allerdings nur begrenzt, weil viele Menschen nicht mehr Produkte, sondern lediglich mehr Qualität einkaufen würden. Aber auch das bringt Arbeitsplätze, für Qualitätskontrolleure und Bio-Landwirtschafts-Jobs. Und wer garkeine Verwendung für sein BGE hat, hat wahrscheinlich bedürftige Verwandte und Bekannte – Sozialstaat besteht nicht nur aus einem Geldtopf, den Beamte verteilen, nein, Sozialstaat muss soweit wie möglich JEDER sein können, aber nicht müssen!
- Ein Zulagensystem anerkennt eher symbolisch, aber erstmals systematisch die wesentliche Familienarbeit bzw. Verantwortung durch Erziehung und/oder Pflege daheim in 111-Euro-Stufen auch finanziell an. Es wird also keine „Konkurrenz daheim“ für professionelle Kinder- und Altenbetreuung geschaffen, und auch in „pflegeleichten“ Fällen z.B. im Doppelverdiener-Haushalt wird ein Erziehungsberechtigter oder Pflegeverantwortlicher die Zulage bekommen, wenn beide arbeiten gehen, also keine „Herdprämie“, sondern eine Verantwortungsprämie. Zusätzlich zur je nach Belastung 111-666 Euro betragenden Familienarbeits- bzw. -verantwortungs-Zulage für einen Familienangehörigen, der die praktische oder organisatorische Arbeit macht, gibt es IMMER 222 Euro Krankenkassenbeitrag, auch wenn eine Mitversicherung beim Lebenspartner besteht! Kitas usw. und Ansprüche auf Kitaplätze usw. sollen erhalten bleiben, auch Erziehungsgeld, ebenso Kinderkrippen und Kindergärten!
- Und das ist auch der Punkt auf dem i dieses BGE-Modelles: Finanzierbarkeit, und zwar so, dass der Sozialstaat Deutschland mit seinem vollen Leistungsspektrum erhalten werden kann! Entsprechende Mehrheiten vorausgesetzt, wäre es ab 2022 (nach der Bundestagswahl 2021) 1:1 machbar, weil es von den wirklich verteil- und umverteilbaren Geldern ausgeht, die als „Staatsquote“ dem Bruttoinlandsprodukt auch NACHHALTIG finanzierbar entnehmbar sind! Nach 2022 wäre eine jährliche Anpassung an etwaige Inflation nötig, und daher ein nachhaltiger gesellschaftlicher Konsens pro Grundeinkommen notwendig.
Das Zulagensystem
Gestaffelte Zulagen gibt es für besondere soziale Verantwortung für Familien-Angehörige oder Mitbewohner daheim, praktische und/oder organisatorische Verantwortung. Der Steuergrundfreibetrag muss sich um die gewährten Zulagen für die verantwortliche Person erhöhen. Das unterscheidet SVG-Grundeinkommen signifikant von anderen Grundeinkommensmodellen.
Zulage Kindererziehung, kriegt nur 1 erziehungsberechtigte Person:
111 €uro bei einem zu erziehenden Kind bis Flügge-Alter 12 Jahre oder Im Härtefall, also ab 5 Kindern, falls nicht z.B. als Sozialleistung eine Hilfskraft gestellt werden kann, gibt es |
Zulage Pflegefall, kriegt nur 1 pflegende Person:
111 €uro bei einem Pflegefall oder Im Härtefall, falls nicht z.B. als Sozialleistung eine Hilfskraft gestellt werden kann, gibt es |
Zusätzlich zu den Pflege- und Kinder-Zulagen gäb es 222 €uro Krankenkassenbeitrag, und wenn eine Mitversicherung beim Lebenspartner besteht, eine entsprechende Entlastung vom Arbeitnehmer-Anteil zur Krankenkasse. |
Arbeitslosenzulage wären 133 €uro pro Monat als Bewerber-Zulage. |
Grundgedanken
Dem Modell liegen kulturelle und existenz-philosophische Gedanken zugrunde
- Deutschland ist ein Land mit ausgesprochener Arbeits-Ethik. Das rührt aus dem Mittelalter, als stickige Stadtluft in engen Stadtmauern als Bürgerfreiheit empfunden wurde im Gegensatz zum vom Feudalsystem ausgebeuteten Hintersassen-Dasein in den Dörfern. Städte bekamen Marktrecht, das Handwerk und der Handel erblühten, also Arbeit im modernen Sinne, in der Renaissance auch Künste und Wissenschaften. Erschwerend kamen arbeits-ethische Glaubensvarianten wie der Calvinismus auf, wenn auch Luthers Lehren den deutschen Protestantismus dominierten.
- In Deutschland gilt das Prinzip Leistungsgerechtigtkeit quer durch CDU, SPD und Gewerkschaften sowie die Mehrheit der Bevölkerung spätestens seit der Kaiserzeit. Nur mit NACHHALTIGER politischer Mehrheit kann Grundeinkommen durchgesetzt werden in einem Land, wo der Standardspruch der Gewerkschaften am 1. Mai lautet „Guter Lohn für gute Arbeit“, und sich arbeitslose Gewerkschaftsmitglieder oft als 5tes Rad am Wagen fühlen! Warum soll man das mit Gewalt ändern durch ein „emanzipatorisches Grundeinkommen“, welches zwar Vollversorgung eines jeden bedeutet, aber Gewerkschaften würden überflüssig! Dann wäre niemand mehr da, der dafür kämpft, dass Tariflohn für bezahlte Arbeit anständig steigt mit oder über die Inflation hinaus. Definieren wir Grundeinkommen einfach um als „Seins-Lohn“, und wer mehr haben will, aber das nicht selbst auszuhandeln vermag, kann ja von dem Grundeinkommen z.B. einen Gewerkschaftsbeitrag zahlen! Einfacher geht es nicht, einen guten Verdienst auch über das Grundeinkommen hinaus für die Zukunft zu sichern! Werner Rätz sagt: „Grundeinkommen wird so gut, wie es erkämpft wird!“. Aber auch die Kampfkraft für den guten Lohn darüber hinaus darf durch BGE nicht erlahmen!
- Deutschland hat das Grundprinzip des „Geben und Nehmen“. 333 Euro Gundeinkommen würden einer Vielzahl von Menschen erst substanzielles Geben ermöglichen. Das ist also auch kulturelle Teilhabe. Die Mängel, die das SVG-Grundeinkommen speziell für einige nicht Familienarbeit leistende Singles haben könnte, können auch durch das Geben von Mitmenschen ausgeglichen werden. Der Sozialstaat ist eben nicht nur ein von Beamten zu verteilender Geldtopf, sondern alle Menschen die darin leben. Und wer dann mehr bekommt als er materiell zurück geben kann, sei beruhigt: Es gibt auch nichtmaterielle Werte wie etwa Zuwendung zu, Interesse an und Wissensweitergabe an die hilfreich gebenden Mitmenschen! Eine Kultur des Teilens kann einen Gutteil eines geldlichen Grundeinkommens ersetzen.
Finanzierung
Im Jahre 2014 eingeführt hätte SVG-Grundeinkommen 327 Milliarden Euro pro Jahr gekostet – dafür war das Modell berechnet, noch mit 300 statt 333 Euro Grundeinkommen und die Zulagen in 100er-statt 111er-Schritten. Das wären 43% des bisherigen Sozialbudgets von Bund, Ländern und Gemeinden von damals 760 Milliarden Euro.
Es wird dabei von einer Erhöhung der Staatsquote von jetzt 44-49% auf 50-55% ausgegangen. Dabei sollte ein Erhöhungs-Prozent-Punkt sakrosankt der Staatsschuldenreduzierung vorbehalten sein, ein weiteres den Ausgaben, die bislang immer durch Neuverschuldung finanziert werden, denn ein bedingungsloses Grundeinkommen darf nicht aus Schulden finanziert werden! Drei Erhöhungs-%-Punkte der Staatsquote gehören dem Sozialbudget zugeschlagen, wenn der Sozialstaat weiter voll leistungsfähig sein soll. Mit dieser Erhöhung der Staatsquote läge Deutschland auf schwedischem Niveau. Schweden wird immer wieder Europas Mustersozialstaat genannt. Und ist trotzdem nicht pleite! Einzelne eh umstrittene Leistungen wie das Betreuungsgeld werden zur Disposition gestellt, aber erst nach gewissenhafter Prüfung abgeschafft. Der letzte Erhöhungs-%-Punkt der Staatsausgaben wird wohl oder übel als Rückstellungen für die enormen Bürgschaftsrisiken der Bundesrepublik aus Banken-, Euro- und Griechenland-Rettung zurückgehalten werden müssen, die bei unerwartetem Nichtgebrauch nach einem Jahr teilweise für Sonderausgaben wie die wegen S21 vernachlässigte Rheintal-Bahnstrecke freigegeben werden könnten, also konjunkturwirksam!
Nötige Einnahmen werden erzielt aus stärkerer Besteuerung deutlich überdurchschnittlicher Einkommen, aus Börsensteuern, aus maßvoll angehobenen Unternehmenssteuern, nur zu einem geringen Maße aus einer Umsatzsteuerreform mit Sätzen von 20% und ermäßigt 10% für Grund-Lebensmittel, Lebenshilfen (Rollstühle etc.) und Lehrbücher. Grund ist: Das BGE soll sich nicht aus sich selbst finanzieren durch hohe Verbrauchssteuern! Ausnahme ist eine kleine Fleischsteuer, die der gerechteren Verteilung des sehr energieaufwändig und umweltbelastend produzierten Fleisches auf der Welt Vorschub leisten soll. Eine etwas fetter ausfallende Cannabis-Steuer würde sicher eine Milliarde einbringen. Die Kosten der von durch Cannabis verursachten Krankheiten wären dadurch endlich finanziert und durch die hohe Steuer der großen Zunahme des Cannabis-Konsumes ein Riegel vorgeschoben! Solche Konsumsteuerungssteuern machen nur Sinn, wo sie so einleuchtend für jeden Bürger sind. Luxussteuern wären hingegen Schwachsinn, weil die Klassifizierung von Luxus behördlicher Willkür unterläge. Man denke nur an manche Mond-Preise in der DDR! Eine gute Geldquelle ist immer auch Subventionsabbau bis hin zu aberwitzigen „Stillegungsprämien“ in der Landwirtschaft. Durch BGE werden mehr Menschen bessere Lebensmittel nachfragen. Die Landwirte sollten also statt Subventionen Produktqualität anstreben, z.B. seriöse Bio-Siegel.
Vergleich mit BGE-Anforderungen im Programm der Piraten
Zitat: „Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des “Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe” aus unserem Parteiprogramm erfüllt. Es soll … einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen.“
SVG-Grundeinkommen ermöglicht eine sichere Existenz nur bis zu dem Grade, dass beim hiesigem Preisniveau frische Lebensmittel und gelegentlich etwas Unterwäsche damit finanziert würden. Da dieses Grundeinkommen den Sozialstaat nicht platt macht, wird der Bedürftige, der keine oder nur geringfüge zusätzliche Geldquellen hat, weiter den Sozialstaat bemühen müssen. Aber die 333 Euro hat er oder sie wenigstens bedingungslos jeden Monat neu auf dem Konto. Bei HartzIV ist im Gegensatz dazu selbst der Grundbetrag an Sanktionsregeln und Behördenwillkür geknüpft und wird deshalb meist gekürzt, weshalb die Hälfte aller HartzIV-Bescheide fehlerhaft ist und angefochten werden muss! Bei einheitlich 333 Euro sollte es keine Fehlberechnung geben! Inzwischen gibt es zum Glück die Grundrechte verletzende Sanktionspraxis einschränkende Rechtsprechung.
Der Arbeitslose im SVG-Einkommen-System wird wegen der nur geringen 133 Euro Bewerber-Zulage nur selten geprüft werden und muss dann lediglich nachweisen, dass er oder sie sich überhaupt beworben hat. Bei Pflegefällen liegen ja entsprechende Atteste oder Schwerstbehinderten-Nachweise der zu Pflegenden vor, so dass es kein Problem sein sollte die Pflege-Zulagen ohne Komplikationen zu erhalten. Kindererziehungszulagen sollten keine Schwierigkeiten machen, ja falls kein Antrag vorliegt, automatisch an den Erziehungsberechtigten überwiesen, für den es steuerlich günstigst ist. Die Verwaltung muss bei SVG also zuvorkommend handeln, statt strafend und bevormundend wie bei HartzIV.
In vielen Fällen wird der oder diejenige, die nur 333 Euro SVG als persönliches Einkommen haben, in einer Bedarfsgemeinschaft leben und evtl. keine weiteren Transferleistungen benötigen, problematisch wird es evtl. bei Singles wegen der KV. Ein Herumrechnen am BGE-Modell, möglich, aber dieses Modell soll eben radikal vollständig machbar sein im Vergleich zu anderen. Es soll nicht heißen, BGE wäre nur eine Utopie! Na ja, rechnen wir 5 Mio Bedürftige, eine KV-Zahlung für sie alle wären schon gleich 12 Milliarden bzw. 3,7% mehr Kosten. Diese Details sind aber Teil politischer Verhandlungen, die erst vor Einführung des Systems geführt werden. Vorher muss man/frau sich überhaupt erst einigen auf ein nachhaltiges soziales Projekt dieser gewaltigen Größenordnung.
Wenn durch dieses BGE trotz zusätzlicher Sozialleistungen einige sehr knapp versorgt wären, hätten andere dafür mehr als genug. Wenn neben der ja schon schwer zu stemmenden geldlichen Leistung eines BGE für Alle eine Kultur des Teilens gefördert würde, würde jeder in Würde über die Runden kommen und teilhaben, auch wenn er oder sie materiell eben wenig einbringt. Kostenfreie soziale Infrastrukturen wie etwa W-LAN sind in etlichen Gemeinden bereits Realität. Andere Modelle kosten privates Geld, aber Car-Sharing erspart vielen Menschen, sich ein ganzes Auto zu kaufen für ihren geringen Bedarf. Weiteres Teilen ist im persönlichen Umfeld der Menschen möglich, und wird durch ein substanzielles BGE eben gefördert. Substanziell wird ein BGE durch eine als Einkommen wahrnehmbare Größe ab 222 Euro pro Kopf und Monat, das zudem zuverlässig und nachhaltig, also auch inflationsangepasst immer weiter gezahlt wird, Monat für Monat, Jahr für Jahr, Legislaturperiode für Legislaturperiode!
SVG-Grundeinkommen erfüllt also die Ansprüche der Piraten: Sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe werden substanziell stark gefördert durch einen bereits deutlich als Einkommen wahrnehmbaren Betrag, und einer breiten Beteiligung der Bürger für den Prozess zur Durchsetzung des BGE steht mit SVG-Grundeinkommen ein Modell zur Verfügung, das herhalten kann, wenn die Bürger im Großen und Ganzen am Sozialstaat festhalten wollen, ja die durch HartzIV unkenntlich gewordene Soziale Marktwirtschaft im Hinblick auf kommende soziale Herausforderungen als ihr bundesrepublikanisches Modell nachhaltig rehabilitieren wollen, und das die von vielen Bürgern empfundene Gerechtigkeitslücke unbezahlter Familienarbeit wenigstens notdürftig stopft!
Die breite Beteiligung der Bürger ist aber über den Tag der Entscheidung hinaus nötig. Verhindert bereits der gleiche bedingungslose Grundbetrag für alle inklusive Kinder jeglichen Neid, aber auch jede Scham, das Geld anzunehmen, weil es ein Grundrecht für alle ist, ermöglicht es selbst Besserverdienenden trotz höherem Spitzensteuersatz noch Geben, aber auch dem Durchschnittsverdienenden substanzielles Geben. SVG ist also ein alternativer Sozialstaat 3.0, der nicht allein auf den Staat setzt als alleinigen Teilhabe-Gewährleister, sondern ergänzend auf eine breite Beteiligung der Bürger!
Jeder Mensch, der lebt, tut allein damit allen einen Gefallen, die das Leben als höchstes zu bewahrendes Gut ansehen. Das verdient wahrlich Seins-Lohn!
Ich hab das geschrieben als ein Grundeinkommensmodell, das rein rechnerisch als auch soziokulturell NACHHALTIG machbar ist im Gegensatz zu 99% der verbreiteten Grundeinkommens-Modelle, die leider eher als Wohlfühl-Utopie à la Schlaraffenland zu verstehen sind.
Ziel ist, zu verhindern, dass nicht dauerhaft mehrheitsfähige und nicht finanzierbare Modelle aus der Diskussion herausfallen, und vor allem Modelle, die angeblich den Sozialstaat ersetzen können. Mein stattdessen sozialstaat-ergänzendes Grundeinkommensmodell sei hiermit als kontrapunktischer Pflock zum BGE-Modell-„Mainstream“ in den Boden gerammt.
Letzlich möchte ich das BGE noch zu Lebzeiten auf meinem Konto sehen!
Dazu braucht es gerechte, realistische Modelle.