Bedingungsloses Grundeinkommen

Bedingungsloses Grundeinkommen muss ein als unveräußerliches Grundrecht verbrieftes Einkommen sein, und zwar für jeden Menschen mit nachweisbarem Lebensmittelpunkt auf dem Grund und Boden der dieses Einkommen (oder vielmehr diesen signifikanten Geld-Einkommensgrundbaustein) zuverlässig monatlich oder jährlich zahlenden Gebietskörperschaft. Jeder kennt heute „Antimonetaristen“, aber niemanden von diesen Zeitgenossen sieht man je in einer Gastwirtschaft mit etwas anderem als Geld seine Rechnung bezahlen. Das liegt an der traditionell fest verankerten Geldabhängigkeit der Menschen v.a. westlicher Gesellschaften, aber auch mittlerweile fast aller Länder-Bevölkerungen der Welt. Von daher muss das Grund- und Menschenrecht auf Leben materiell unterfüttert werden von den Staaten, durch eine regelmäßige Geldzahlung, die für mindestens ein Lebensgrundbedürfnis, z.B. gute Lebensmittel, ausreicht.

Echtes Grundeinkommen wird aus Steueraufkommen finanziert. Bei Bestehen eines Sozialstaates wie in Deutschland muss berücksichtigt werden, dass Sozialleistungen asymetrisch verteilt werden, vor allem Rentenansprüche aufgrund von individueller Lebensarbeitsleistung, und Leistungen aus dem Gesundheitssystem. Diese müssen weiterhin gewährleistet werden in einem als Sozialstaat verfassten Staat. Das Grundeinkommen darf also grunsätzlich kein Ersatz für die Sozialleistungen sein, wegen der unterschiedlichen Rentenansprüche und der unterschiedlich kostenaufwändig zu behandelnden Krankheiten und dauerhaft nötigen Hilfen für behinderte oder chronisch kranke Mitbürger. Am Besten ist daher ein Steuermix zur Grundeinkommenfinanzierung, der die wohlhabenden 20% der Gesellschaft mehr oder weniger netto belastet, und die überwiegende Mehrheit, also 80%, durch ein Plus beim monatlichen Netto Leben und soziokulturelle Teilhabe erleichtert. Das ist auch wesentlich dafür, dass in einer Demokratie mit einiger Sicherheit eine große Mehrheit für Bedingungsloses Grundeinkommen (abgek. BGE) ist. Weniger Menschen müssen zu den Sozialbehörden rennen, wenn gerade die niedrigen Einkommen und Renten durch BGE stark ergänzt werden. Nur Kindergeld wird durch BGE ersetzt, sofern das BGE höher ist als der Kindergeldsatz. Und das sollte am besten immer der Fall sein, wenn ein BGE eingeführt wird in einer Betragshöhe, die auf Dauer von der Volkswirtschaft des Staates gestemmt werden kann, ohne das Wirtschaftsgeschehen unnötig zu lähmen.

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